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   BVerwG, 08.02.2010 - 8 B 126.09, 8 B 76.09   

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BVerwG, 08.02.2010 - 8 B 126.09, 8 B 76.09 (https://dejure.org/2010,12711)
BVerwG, Entscheidung vom 08.02.2010 - 8 B 126.09, 8 B 76.09 (https://dejure.org/2010,12711)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Februar 2010 - 8 B 126.09, 8 B 76.09 (https://dejure.org/2010,12711)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung des Gerichts im Hinblick auf die Pflicht zur Gewährung des rechtlichen Gehörs zum Folgen dem Tatsachenvortrag oder der Rechtsauffassung eines Verfahrensbeteiligten in der Sache

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 132 Abs. 2; VwGO § 133 Abs. 3 S. 3
    Verpflichtung des Gerichts im Hinblick auf die Pflicht zur Gewährung des rechtlichen Gehörs zum Folgen dem Tatsachenvortrag oder der Rechtsauffassung eines Verfahrensbeteiligten in der Sache

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 11.02.2008 - 5 B 17.08

    Erforderlichkeit der Kenntnisnahme der Ausführungen der Prozessbeteiligten des

    Auszug aus BVerwG, 08.02.2010 - 8 B 126.09
    Das Gericht ist im Hinblick auf die Pflicht, rechtliches Gehör zu gewähren, nicht verpflichtet, dem Tatsachenvortrag oder der Rechtsauffassung eines Verfahrensbeteiligten in der Sache zu folgen (Beschlüsse vom 11. Februar 2008 - BVerwG 5 B 17.08 - juris und vom 2. November 2006 - BVerwG 7 C 10.06 - juris).
  • BVerwG, 02.11.2006 - 7 C 10.06

    Vermögenseinziehung durch Urteil eines sowjetischen Militärtribunals;

    Auszug aus BVerwG, 08.02.2010 - 8 B 126.09
    Das Gericht ist im Hinblick auf die Pflicht, rechtliches Gehör zu gewähren, nicht verpflichtet, dem Tatsachenvortrag oder der Rechtsauffassung eines Verfahrensbeteiligten in der Sache zu folgen (Beschlüsse vom 11. Februar 2008 - BVerwG 5 B 17.08 - juris und vom 2. November 2006 - BVerwG 7 C 10.06 - juris).
  • BVerwG, 09.11.2009 - 8 B 76.09
    Auszug aus BVerwG, 08.02.2010 - 8 B 126.09
    Die Anhörungsrüge der Klägerin gegen den Beschluss vom 9. November 2009 - BVerwG 8 B 76.09 - wird zurückgewiesen.
  • VGH Bayern, 20.11.2018 - 19 ZB 17.1601

    Dreijähriger Begutachtungsturnus zur Sicherung des Grundsatzes "Wald vor Wild"

    Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs liegt insbesondere dann nicht vor, wenn das Gericht dem Tatsachenvortrag oder der Rechtsauffassung eines Verfahrensbeteiligten in der Sache nicht folgt (vgl. BVerwG vom 8.2.2010 - 8 B 126/09, 8 B 76/09 - juris m.w.N.; BayVGH, B.v. 10.3.2010 - 2 CS 10.222 - juris).
  • VGH Bayern, 20.11.2018 - 19 ZB 17.1602

    Festsetzung eines Abschussplans im Jagdrevier

    Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs liegt insbesondere dann nicht vor, wenn das Gericht dem Tatsachenvortrag oder der Rechtsauffassung eines Verfahrensbeteiligten in der Sache nicht folgt (vgl. BVerwG vom 8.2.2010 - 8 B 126/09, 8 B 76/09 - juris m.w.N.; BayVGH, B.v. 10.3.2010 - 2 CS 10.222 - juris).
  • VGH Bayern, 17.12.2021 - 19 ZB 21.2450

    Ausweisung eines Staatenlosen - erfolgloser Berufungszulassungsantrag

    Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs liegt nicht vor, wenn das Gericht dem Tatsachenvortrag oder der Rechtsauffassung eines Verfahrensbeteiligten in der Sache nicht folgt (vgl. BVerwG, B.v. 8.2.2010 - 8 B 126/09, 8 B 76/09 - juris m.w.N.).
  • VGH Bayern, 13.05.2015 - 1 ZB 13.1334

    Beeinträchtigung des überlieferten Erscheinungsbilds eines Baudenkmals

    Ein Gehörsverstoß liegt nicht vor" wenn das Gericht einem Vorbringen nicht folgt" sondern aus Gründen des materiellen Rechts oder des Prozessrechts zu einem anderen Ergebnis gelangt" als es der Beteiligte für richtig hält (vgl. BVerwG" U.v. 8.2.2010 - 8 B 126.09" 8 B 76.09 - juris m.w.N.; BayVGH" B.v. 8.4.2010 - 2 ZB 09.30255 - juris).
  • VGH Bayern, 27.04.2010 - 21 ZB 10.228
    Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs liegt nicht vor, wenn das Gericht dem Tatsachenvortrag oder der Rechtsauffassung eines Verfahrensbeteiligten in der Sache nicht folgt (vgl. BVerwG vom 8.2.2010 Az. 8 B 126/09, 8 B 76/09 m.w.N.; BayVGH vom 10.3.2010 Az.: 2 CS 10.222 ).

    Denn der Senat hat das gesamte Vorbringen zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen, ist jedoch aus Gründen des materiellen Rechts oder des Prozessrechts zu einem anderen Ergebnis gelangt, als der Kläger es für richtig hält, was keine Verletzung des rechtlichen Gehörs darstellt (vgl. BVerwG vom 8.2.2010 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 14.02.2018 - 2 ZB 16.1842

    Gebot hinreichender Bestimmtheit

    Ein Gehörsverstoß liegt nicht vor, wenn das Gericht einem Vorbringen nicht folgt, sondern aus Gründen des materiellen Rechts oder des Prozessrechts zu einem anderen Ergebnis gelangt, als es der Beteiligte für richtig hält (vgl. BVerwG, U.v. 8.2.2010 - 8 B 126.09 - juris; BayVGH, B.v. 8.4.2010 - 2 ZB 09.30255 - juris).
  • VGH Bayern, 10.08.2021 - 19 ZB 21.1142

    Feststellung des Nichtbestehens eines Freizügigkeitsrechts wegen Scheinehe

    Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs liegt nicht vor, wenn das Gericht - wie hier - dem Tatsachenvortrag oder der Rechtsauffassung eines Verfahrensbeteiligten in der Sache nicht folgt, sondern aus Gründen des materiellen Rechts oder des Prozessrechts zu einem anderen Ergebnis gelangt, als der Beteiligte es für richtig hält (BVerwG, B.v. 8.2.2010 - 8 B 126/09, 8 B 76/09 - juris m.w.N.; BayVGH, B.v. 10.3.2010 - 2 CS 10.222 - juris).
  • VGH Bayern, 13.02.2014 - 1 ZB 14.212

    Beseitigungsanordnung; Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich; Anhörungsrüge

    Dagegen liegt ein Gehörsverstoß nicht vor, wenn das Gericht einem Vorbringen nicht folgt, sondern aus Gründen des materiellen Rechts oder des Prozessrechts zu einem anderen Ergebnis gelangt, als es der Beteiligte für richtig hält (vgl. BVerwG, U.v. 8.2.2010 - 8 B 126/09, 8 B 76/09 - juris m.w.N.; BayVGH, B.v. 8.4.2010 - 2 ZB 09.30255 - juris).
  • VGH Bayern, 18.07.2019 - 19 ZB 15.2409

    Erfolglose Klage auf Erteilung einer Erlaubnis zur Rodung von Schutzwald

    Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs liegt insbesondere dann nicht vor, wenn das Gericht dem Tatsachenvortrag oder der Rechtsauffassung eines Verfahrensbeteiligten in der Sache nicht folgt (vgl. BVerwG vom 8.2.2010 - 8 B 126/09, 8 B 76/09 - juris m.w.N.; BayVGH, B.v. 10.3.2010 - 2 CS 10.222 - juris).
  • VGH Bayern, 01.07.2014 - 1 ZB 14.1133

    Rechtmäßigkeit einer Beseitigungsanordnung trotz möglicherweise fehlerhafter

    Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör liegt jedoch nicht vor, wenn das Gericht einem Vorbringen nicht folgt, sondern aus Gründen des materiellen Rechts oder des Prozessrechts zu einem anderen Ergebnis gelangt, als es der Beteiligte für richtig hält (vgl. BVerwG, B.v. 8.2.2010 - 8 B 126.09, 8 B 76.09 - juris m.w.N.; BayVGH, B.v. 8.4.2010 - 2 ZB 09.30255 - juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 16.11.2017 - 4 MB 79/17

    Anforderungen an eine und Reichweite einer Anhörungsrüge

  • VGH Bayern, 22.03.2016 - 3 ZB 16.528

    Unbegründete Anhörungsrüge

  • BVerwG, 29.04.2010 - 8 KSt 2.10

    Gegendarstellung zur Änderung der Kostentragungspflicht

  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.01.2021 - 1 M 144/20

    Umfang der Frage-, Aufklärungs- und Hinweispflichten eines Gerichts

  • VGH Bayern, 02.05.2023 - 19 ZB 22.2659

    Erfolglose Anhörungsrüge in einem aufenthaltsrechtlichen Verfahren

  • VGH Bayern, 26.08.2020 - 19 ZB 18.1834

    Wirksamkeit der Grenzfeststellung eines Jagdreviers durch Abrundungsvereinbarung

  • VGH Bayern, 04.05.2021 - 19 C 21.813

    Erfolglose Anhörungsrüge

  • VGH Bayern, 18.05.2015 - 20 CS 15.864

    Anhörungsrüge gegen Zurückweisung einer Beschwerde im einstweiligen

  • VGH Bayern, 31.05.2016 - 20 AE 16.1051

    Erfolglose Anhörungsrüge im einstweiligen Rechtsschutzverfahren

  • VGH Bayern, 17.05.2010 - 19 ZB 10.573

    Anhörungsrüge

  • VGH Bayern, 09.06.2010 - 21 ZB 10.832

    Rechtsanwaltsversorgung; Witwengeld; Anhörungsrüge

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